Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
WAPU Wasserschadensanierung
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers im Bereich der Wasserschadensanierung, Leckageortung, Bautrocknung sowie aller hiermit verbundenen Dienstleistungen.
(2) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen geeignete Nachunternehmer einzusetzen, soweit hierdurch die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen nicht beeinträchtigt wird.
§ 2 Angebote, Kostenvoranschläge und Angebotsunterlagen
(1) Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Sämtliche im Zusammenhang mit einem Angebot erstellten Unterlagen, insbesondere Berechnungen, Zeichnungen, Messprotokolle, Feuchtigkeitsmessungen, Modelle, Dokumentationen und sonstige technische Unterlagen, bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Sie sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und dürfen ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
(3) An sämtlichen Unterlagen verbleiben die Urheber-, Eigentums- und sonstigen Schutzrechte beim Auftragnehmer.
(4) Für die Erstellung eines Angebots berechnet der Auftragnehmer eine Aufwandspauschale in Höhe von 175,00 € je Etage oder Wohneinheit, eine Anfahrtspauschale von 70,00 € sowie einen CO₂-Ausgleich in Höhe von 25,00 €, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(5) Wird auf Grundlage des Angebots ein Auftrag an den Auftragnehmer erteilt, entfällt die Aufwandspauschale gemäß Absatz 4 vollständig. Die Anfahrtspauschale sowie der CO₂-Ausgleich bleiben hiervon unberührt, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Rechnungen sind nach Zugang ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, entsprechend dem Leistungsfortschritt angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
(4) Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.
§ 4 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem abgeschlossenen Vertrag.
(2) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen rechtzeitig ungehinderten Zugang zu den betroffenen Räumlichkeiten, Leitungen und technischen Anlagen zu ermöglichen sowie sämtliche für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitzustellen.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten beruhen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 5 Mängelhaftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach seiner Wahl den Mangel durch Nachbesserung oder Neuherstellung zu beseitigen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Mängelansprüche entfallen, soweit Mängel auf unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Veränderungen oder Eingriffe durch den Auftraggeber oder Dritte oder auf vom Auftraggeber entgegen ausdrücklicher Empfehlung vorgegebene Materialien zurückzuführen sind.
(4) Der Auftraggeber wird offensichtliche Mängel nach deren Feststellung möglichst unverzüglich anzeigen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Für Verzögerungen oder Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Naturereignissen, behördlichen Anordnungen, Streik, Aussperrung oder unvorhersehbaren Strom- oder Versorgungsausfällen, haftet der Auftragnehmer nicht, soweit diese Umstände nicht von ihm zu vertreten sind.
(5) Für dem Auftraggeber überlassene Geräte, insbesondere Trocknungsgeräte, Ventilatoren, Heizgeräte, Messgeräte, Schläuche oder Zubehör, haftet der Auftraggeber während der Dauer der Überlassung nach den gesetzlichen Vorschriften. Schäden oder Verluste sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
§ 8 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Leistungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auffordern.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert und der Auftragnehmer ihn bei Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer unterlassenen Erklärung hingewiesen hat. Gesetzliche Abnahmefiktionen bleiben unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
